Kromfohrländer vom Hamburger Elbstrand
Zuchtstätte für glatthaarige Kromfohrländer

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ProKromfohrländer und der Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH)

Immer wieder einmal werden unsere Züchterinnen und Halterinnen mit dem Satz „Aber der Hund hat ja gar keine richtigen Papiere.“ konfrontiert. Die Antwort lautet: „Doch, hat er, und zwar sehr gute.“

Zunächst einmal: Der VDH ist ein Verein, wie auch ProKromfohrländer e.V. und der Rassezuchtverein der Kromfohrländer (RZV). Nicht mehr und nicht weniger. Es ist keine Behörde. Die Qualität und Aussagekraft der Papiere, die der VDH (und die anderen Vereine) ausstellt, richten sich nach der Vereinssatzung und, in der Hundezucht, nach der Zuchtordnung. Anders als der RZV und ProKromfohrländer ist der VDH ein Dachverband für verschiedenste Zuchtvereine. Die VDH-Zuchtordnung versteht sich als Rahmenordnung. „Sie legt die Mindestanforderungen für die Zucht von Hunden unter Beachtung des Tierschutzgesetzes sowie der Bestimmungen der FCI in der jeweils gültigen Fassung fest, die von den Rassehunde-Zuchtvereinen des VDH eingehalten und rassespezifisch ergänzt werden müssen.“ Inwieweit die einzelnen VDH-Mitgliedsvereine sich über ihre eigenen Zuchtordnungen hinaus daran halten, wird im Wesentlichen nicht überprüft. Auf Nachfragen hierzu kommt in der Regel dieselbe Antwort: „Die Zuchthoheit liegt bei den Rassezuchtvereinen.“ Mit anderen Worten: Hat man es einmal in den VDH geschafft, hat man weitestgehend freie Hand mit seinen Entscheidungen. Das soll nicht heißen, dass Vereine gegen Regeln verstoßen, sondern lediglich, dass das Einhalten oder Auslegen derselben eben nicht oder kaum kontrolliert wird. Dennoch darf man im Allgemeinen darauf vertrauen, dass die VDH-Vereine sich an die Zuchtordnung halten.

Im März 2018 haben wir als ProKromfohrländer e.V. auf unserer Mitgliederversammlung in Münster per Abstimmung beschlossen, beim VDH einen Antrag auf Mitgliedschaft zu stellen. In dem Wissen, dass damit viel Arbeit und auch nicht geringe Kosten verbunden sind, haben wir uns dennoch dafür entschieden. Unser Ziel dabei war in keiner Weise irgendein Gütesiegel, denn das beste Gütesiegel ist ProKromfohrländer selbst. Unsere Zuchtbestimmungen sind erheblich strenger als die VDH-Mindestanforderungen. Zur Erläuterung möchten wir hier ein paar Beispiele aufführen und werfen dafür einen Blick in die VHD-Zuchtordnung:

Dort heißt es z.B. zum Thema Inzucht:
§ 4 Abs. 3: Paarungen von Verwandten 1. Grades – Inzest (Eltern x Kinder/Vollgeschwister untereinander) sind verboten. Halbgeschwister-Verpaarungen bedürfen der Ausnahmegenehmigung des Rassehunde-Zuchtvereins.
Zum Vergleich hierzu steht in der PK-Zuchtordnung:
§ 8 B.) Nicht genehmigt werden folgende Verpaarungen: 1. wenn bis einschließlich der dritten Generation gemeinsame Ahnen vorhanden sind.
D.h., die beiden zu verpaarenden Hunde dürfen keine gemeinsamen Urgroßeltern haben. Am Rande: Der RZV schreibt in seiner Zuchtordnung Folgendes:
4.1.6 Inzestzucht: Paarungen von Verwandten ersten Grades sind nicht zugelassen. Verwandte ersten Grades sind Mutter/Sohn, Vater/Tochter, Wurfgeschwister, aber auch Hunde aus vorherigen oder späteren Paarungen derselben Eltern.
In den RZV-Zuchtlenkungsmaßnamen steht folgender Zusatz:
Kriterien: 5. Im Regelfall kann einer Verpaarung zugestimmt werden, wenn für den geplanten Wurf der Inzuchtkoeffizient (IK) über fünf Generationen (UrUrUr-Großeltern) den Wert von 2,95 % nicht übersteigt und die Elterntiere bis zur zweiten Generation keine gemeinsamen Ahnen haben.
Zum Vergleich: Der durchschnittliche IK der reinrassigen ProKromfohrländer-Hunde liegt in dieser Generation bei 0,810 %, der der Projekthunde bei 0,283 % (Stand 2023).
Zum Mindestalter der in der Zucht einsetzbaren Rüden schreibt der VDH vor:
§ 6, 1. Das zuchtfähige Alter des Rüden legen die Rassehunde-Zuchtvereine fest, wobei das Mindestalter von 12 Monaten nicht unterschritten werden darf.
Bei ProKromfohrländer heißt es dazu:
§ 2 Abs. 3. Das Mindestalter für Deckrüden beim ersten Deckakt beträgt 36 Monate. Davon kann abgewichen werden, wenn das Alter der Hündin mindestens 4 Jahre beträgt und der Rüde mindestens 2 Jahre alt ist.
Das durchschnittliche Alter der ProKromfohrländer-Deckrüden betrug bei ihrem Zuchteinsatz 6,2 Jahre (Stand 2023).
Zur Häufigkeit der Zuchtverwendung von Deckrüden steht in der VDH-Zuchtordnung:
§ 4 Zuchtmaßnahmen. 4. Um eine möglichst breite Zuchtbasis zu erhalten, wird den Rassehunde-Zuchtvereinen für Rüden eine Begrenzung der Deckakte empfohlen.
In den RZV-Zuchtlenkungsmaßnahmen wird dem wie folgt nachgekommen:
Ein Rüde darf maximal 6 Würfe in der deutsch/schweizerischen Population und höchstens 3 Würfe in anderen FCI-Populationen zeugen.
Unsere Zuchtordnung gibt vor:
§ 9 Häufigkeit der Zuchtverwendung: 2. Bei einem Deckrüden wird keine obere Altersgrenze festgesetzt. Er darf maximal drei Würfe zeugen, über weitere Deckeinsätze entscheidet auf Antrag das Zuchtgremium.
Zum Mindestalter des ersten Zuchteinsatzes von Hündinnen steht in der VDH-Zuchtordnung:
§ 6, Absatz 1. Die erste Zuchtverwendung der Hündin darf nicht vor der Vollendung des 15. Lebensmonats erfolgen.
Laut unserer Zuchtordnung Anlage 6 dürfen Hündinnen erst ab 18 Monaten gekört werden, der erste Zuchteinsatz kann also erst entsprechend später erfolgen.

Dies sind nur ein paar Beispiele. Das soll nicht heißen, dass VDH-Papiere nicht für Qualität stehen, zumal die Zuchtordnung nur eine Mindestanforderung darstellt. Es soll lediglich zeigen, dass unsere eigenen Papiere dem in nichts nachstehen, ganz im Gegenteil. Der geneigte Leser kann die VDH-Zuchtordnung ebenso wie unsere eigene problemlos im Internet finden. VDH-Papiere haben keinen größeren die Qualität unterstreichenden Wert als unsere eigenen Papiere.

VDH-Papiere bekommt naturgemäß nur ein Hund, der im VDH gezüchtet wurde, darunter Mops, Bulldogge, Cavalier King Charles Spaniel, Shar-Pei, Nackthunde etc.. Für zuchttauglich befunden werden dann ausschließlich diejenigen Vertreter, die dem Rassestandard vollumfänglich entsprechen. Jedoch: „Diese FCI-Rassestandards sind für nicht wenige Zuchtgruppen ein schriftlicher Verstoß gegen das Tierschutzgesetz.“ (Zitat Prof. Dr. Achim Gruber, Leiter des Instituts für Tierpathologie an der FU Berlin und Autor u.a. des Buches „Geschundene Gefährten“).  Der VDH könnte eine gute Instanz sein, auf die Rassezuchtvereine einzuwirken, über ihre Zuchtprogramme, geschlossene Zuchtbücher und das allzu strikte Einhalten der Rassestandards nachzudenken. Ob es jemals dazu kommen wird, ist fraglich, denn „die Zuchthoheit liegt bei den Rassezuchtvereinen“.

Unser Anliegen für den Beitrittsersuch war und ist eine gesunde und möglichst breite Zuchtbasis. Die ohnehin kleine Kromfohrländerpopulation ist bekanntlich auf zwei Vereine verteilt. Nun heißt es in der VDH-Satzung § 6, Abs. 7, dass ein VDH-Mitgliedsverein (wie der RZV) die Zucht mit rassereinen Hunden derselben Rasse nur gestatten darf, die in einem von der FCI anerkannten Zuchtbuch oder Register eingetragen sind. Das heißt, dass der RZV nicht auf unsere Hunde zurückgreifen darf, es sei denn, sie stünden dort im Register des Zuchtbuches. Ebenso wird ein Hund, der bei uns in der Zucht eingesetzt wird, im RZV ausgeschlossen (Letzteres ist nicht regelkonform, aber „die Zuchthoheit liegt bei den Rassezuchtvereinen“).

Laut VDH-Zuchtordnung bestünde die Möglichkeit (Das ist in anderen Rassen durchaus übliche Handhabe und laut Schreiben des VDH an die Vorsitzenden der Mitgliedsvereine vom 28. Oktober 2002 (s.u.) sogar verpflichtend), die bei ProKromfohrländer gezüchteten Hunde mit Hilfe einer Phänotypisierung in das „Register“ des Zuchtbuches  einzutragen. Das würde ihnen die Möglichkeit geben, vereinsübergreifend Hunde zur Verfügung zu stellen und auch in ihrer eigenen Zucht einzusetzen. Dazu ist der RZV jedoch nicht bereit, obwohl die Zuchtbasis dort so eng ist, dass man die Mindestanzahl der Generationen, in denen zwei zu verpaarende Hunde keine gemeinsamen Ahnen haben, von drei auf zwei herabgesetzt hat. Mit anderen Worten: Die beiden Hunde dürfen dort nun Cousin und Cousine 2. Grades sein. Bei Prokromfohrländer hingegen bleibt es bei mindestens der dritten Generation ohne gemeinsame Ahnen. Und daran werden wir nicht rütteln, dank guter Zuchtplanung unter Einbeziehung der Folgegenerationen ist uns vielfach sogar in der vierten Generation möglich, und das nicht nur im Einkreuzprojekt, sondern auch in der reinrassigen Zucht.  

Gleichzeitig haben wir einen ansteigenden Zulauf von außen, einerseits wegen unseres überzeugenden Einkreuzprojektes, aber auch wegen einiger politischer Entscheidungen seitens des Vorstandes im Mutterverein RZV. Nun geht es uns aber nicht nur um unsere eigenen Hunde, hier sind wir sehr gut aufgestellt, sondern um die Rasse der Kromfohrländer als Ganzes. Darum die Entscheidung der Antragstellung beim VDH. 

Kromfohrländer

Eine der Voraussetzungen, die sogenannte „Bearbeitungsreife“ zu erlangen, ist eine Zuchtbasis, bestehend aus 14 Hunden, die bis in die dritte Generation nicht miteinander verwandt sind. Diese müssen gekört sein und der Zucht noch mindestens 4 Jahre zur Verfügung stehen. Das heißt, dass die Hündinnen nicht älter als 4 Jahre sein dürfen, bei Rüden nimmt man die Obergrenze von 10 Jahren als Maß. 14 Hunde, das klingt erst einmal nicht viel. Genau aber bedeutet es, dass keiner der Hunde auch nur mit einem einzigen der anderen 13 auf die genannte Weise verwandt sein darf. Jeder Hund hat 2 Eltern, vier Großeltern und 8 Urgroßeltern. Das heißt, zu den 14 Hunden in der Zuchtbasis kommen diese hinzu, in der Summe sind es also mindestens 210 verschiedene Hunde in den Stammbäumen. Das ist für einen so kleinen Verein wie den unseren zwar viel, aber trotzdem möglich. Wir haben in unserem Antrag zunächst ebenso reinrassige wie Hunde aus dem Einkreuzprojekt angegeben. 

Sehr lange mussten wir auf eine Antwort des VDH warten. Nach vielfachem Nachragen unsererseits kam dann die Ablehnung mit der Begründung, die 14 Hunde auf der Liste müssten reinrassig sein. Wir hatten wegen unseres wissenschaftlich begleiteten Einkreuzprojektes um eine Sondergenehmigung in dieser Hinsicht gebeten, da es in der Natur der Sache liegt, dass ein Teil unserer Hunde den Dansk-Svensk Gårdshund im Stammbaum hat. Diese wurde jedoch nicht erteilt. Wir bekamen eine sechswöchige Frist, unsere Liste entsprechend zu vervollständigen, anderenfalls käme die endgültige Ablehnung unseres Antrages. Zunächst erschien uns dies unmöglich. Dann aber dank der großartigen Unterstützung vieler Helferinnen und dem Engagement zahlreicher Hundehalterinnen, die bereit waren, ihre sonstigen Pläne zu verschieben, um ihre Hunde vorzeitig auf einer Körung vorzustellen, ist uns das Unmögliche gelungen: wir konnten die 14 geforderten reinrassigen Hunde aufbringen. Nebenbei bemerkt ist diese Menge nichtverwandter Hunde im Mutterverein RZV nahezu identisch, wie man den Körungslisten entnehmen kann, trotzdem die Population dort erheblich größer ist. Und inclusive unserer Projektkromfohrländer übertreffen wir diese Anzahl um Einiges. Aber das nur am Rande. 

Wir reichten also unseren Antrag mit der nachgebesserten Liste erneut ein und warteten gespannt auf die Antwort. Diesmal kam sie schneller, und es war zu unserer großen Erschütterung die endgültige Ablehnung. Die Begründung: einige dieser 14 Hunde hatten die Körung nicht durch einen VDH-Richter bekommen. Diese zu erlangen wäre nur durch den RZV möglich gewesen. Der hätte wie oben schon erwähnt die Möglichkeit gehabt, unsere reinrassigen Hunde, die allesamt von VDH-Hunden abstammen, als Registerhunde zu kören, so wie es die VDH-Zuchtordnung ermöglicht. Bekanntermaßen blieb diese Tür verschlossen. Über die Gründe dafür mag man spekulieren, der Rasse dienlich ist es aber ganz sicher nicht. Vereinfacht gesagt kann ein Verein also nur mit Hunden in den VDH gelangen, die bereits VDH-Hunde sind. Natürlich steht das so nirgendwo geschrieben. Wie wir mittlerweile wissen, möchte der VDH generell nur einen betreuenden Verein pro Rasse, dabei spielen unterschiedliche Zuchtstrategien keine Rolle. Alle "Zweitvereine, die es gibt, sind über das Kartellamt in den VDH gelangt. Diesen Weg möchten wir aber nicht gehen, denn wir haben in der Zwischenzeit erkannt, dass es kaum zu einer fruchtbaren Zusammenarbeit mit dem RZV unter dem jetzigen Vorstand kommen kann.

Natürlich waren wir sehr enttäuscht über die Entscheidung. Viele Menschen haben eine Menge Energie in dieses Beitrittsgesuch gesteckt, und der Rasse der Kromfohrländer wäre es überaus zuträglich gewesen. Dennoch sind wir nicht der Meinung, dass unsere Bemühungen umsonst gewesen sind. Durch die großartige Mithilfe so vieler Menschen innerhalb und außerhalb unseres Vereines ist der Zusammenhalt noch einmal enorm gewachsen. An dieser Stelle vielen herzlichen Dank für die immense Unterstützung an alle Helfenden. Wir wissen, wer wir sind, und wir sind uns unserer sehr guten Zusammenarbeit und Loyalität einmal mehr bewusst geworden. Wir haben regen Zulauf an Mitgliedern und ihren Hunden und sehen unser Zuchtgeschehen sehr gut aufgestellt. Natürlich wird es auch bei uns immer mal wieder Rückschläge geben, aber wir sehen positiv in die Zukunft unseres Vereines und unserer Hunde. 

Kromfohrländer


Auf der Internetseite des VRZ-DHS-Ost ist eine sehr interessante Abhandlung zum Thema Dissidenz oder VDH?. Dort heißt es wie folgt:

(…)

"Nur eine gute Zusammenarbeit der Züchter, egal welcher Verbandsangehörigkeit, ist der Rasse dienlich. Das sollte das Ziel aller Züchter sein, die Rasse nach vorne zu bringen und zu verbessern. Ob VDH oder Dissidenz - in jedem Verband gibt es "schwarze Schafe". Auch Sie als Welpenkäufer stehen in der Verantwortung. Seien Sie kritisch und informieren Sie Sich. Machen Sie Sich ein eigenes Bild von Ihrer ausgewählten Zucht. In diesem Sinne..... 

Entstehung des VDH

Da war doch noch was .... ach ja, 1981 bescheinigte der Kartellsenat des Bundesgerichtshofes dem VDH eine marktbeherrschende Stellung, also eine Monopolstellung! In diesem Zusammenhang wurde die Hundezucht als wirtschaftliche Tätigkeit eingestuft! Seitdem muss der VDH die sogenannte Dissidenz aufnehmen, was er bis dato strikt verweigert hatte. Das muss ein schwerer Schlag für den VDH gewesen sein, aber wir wissen ja, dass man jeder Situation noch etwas Gutes abgewinnen kann, und sei es nur in finanztechnischer Hinsicht. Die VDH-Aufnahmeordnung mit ihrer Gebührenordnung spricht da wohl für sich.

Die Geschichte

Dissidenz - nach Duden: "Andersdenkend ... von der vorherrschenden Meinung abweichend ..." . Woher stammt dieser Begriff eigentlich? Dazu müssen wir wohl mehr als ein ganzes Jahrhundert in der Geschichte der Hundezucht und -verbände in Deutschland zurückgehen.

Am 26. April 1879 wurde in Hannover der älteste Verband in Deutschland gegründet, die "Delegierten-Commission für das deutsche Hundestammbuch" (DC), die auch ab 1880 jährlich das "Deutsche Hundestammbuch" für alle Rassen (DHStB) herausgab. Gründungsmitglieder waren:

* Verein zur Veredelung der Hunderassen in Deutschland
* Verein Hector
* Klub zur Prüfung der Hühnerhunde
* Norddeutscher Hetzklub
* Verein Nimrod

Am 16. Juli 1906 wurde ein weiterer Dachverband in Deutschland gegründet:

"Deutsches Kartell für Hundewesen" (DKH), welcher sich in der Zeit bis 1933 als 2. Dachverband in Deutschland etablierte und dessen Zahl der angeschlossenen Vereine der der Delegierten-Commission in nichts nachstand, nein sogar größer war.

War es nun die Anzahl der angeschlossenen Vereine oder Mitglieder, oder "nur" der Namenszusatz "Deutsches", oder die politische Weltanschauung führender Funktionäre, wir können es leider nicht recherchieren oder nachvollziehen, jedenfalls wurde nach der Machtergreifung Hitlers 1933 das "Deutsche Kartell für Hundewesen" ( DKH ) in "Reichsverband für das Deutsche Hundewesen" ( RDH ) umbenannt. Alle bislang bestehenden Dachverbände hatten sich aufzulösen und in den RDH einzuordnen, alle Vereine mussten sich fortan "Fachschaften" nennen. Gegen diesen "Gleichschaltungsbeschluss" rebellierten bzw. widersetzten sich unter anderem die Delegierten-Commission, in diesem Zusammenhang taucht auch erstmals der Begriff "Dissidenz" (s.o.) auf.

Leider hatte die Delegierten-Commission (DC) keinen Erfolg dabei, wie sich an folgender Tatsache sehen lässt:

Auszug aus der Verfügung des "Geheimen Staatspolizeiamts" Berlin SW 11, Prinz-Albert-Str. 8 vom 20. Juni 1935 - B-Nr. 11 1 E:

Aufgrund des § 1 der Verordnung des Reichpräsidenten zum Schutz von Volk und Staat vom 28. Februar 1933 (RGBl. 1 G.83) in Verbindung mit §§ 14 und 41 des Polizeiverwaltungsgesetztes wird die Delegierten-Commission für Deutsche Hundezucht (DC) aufgelöst und verboten. Das kynologische Aktenmaterial und das Vermögen der DC wird vorbehaltlich einer späteren Einziehung beschlagnahmt und sichergestellt. Zuwiderhandlungen gegen dieses Verbot werden auf Grund des § 4 der BD. des Reichspräsidenten vom 28.Februar 1933 bestraft ...

Der Rest ist (jedenfalls zu diesem Zeitpunkt) schnell erzählt:

Während der Nazi-Diktatur wurde der "Reichsverband für das Deutsche Hundewesen" (RDH) in "Reichsverband für Hundewesen" (RH) umbenannt.

* Anfang 1933 war Franz Bazille Geschäftsführer
* Mitte 1933 war Hans Glockner Reichsführer
* ab 1935 war Graf von Schwerin Verbandsführer

Es gab ab dem 1. April 1943, und das ist leider kein Aprilscherz, auch nur noch eine Verbandszeitschrift: "Der Hund", alle anderen Zeitschriften hatten ihr Erscheinen einzustellen bzw. ihre Arbeit in diese einzubringen.

* 1943 SS Standartenführer Herr Mueller war 1. Präsident des Reichsverbands für Hundewesen
* 1944 SS Oberführer Herr Mueller war 1. Präsident des Reichsverbands für Hundewesen
* 1945 SS Brigadeführer Herr Mueller war 1. Präsident des Reichsverbands für Hundewesen

Mit dem Fall/Untergang des "Dritten Reiches" hatte sich der RH und alle seine Fachschaften auf alliierten Beschluss hin aufzulösen, Stichtag 1. Januar 1946.

Nun ja, plötzlich gab es unter anderem wieder ein "Kartell für das Deutsche Hundewesen" - Neuer Name, alte Strukturen!

Und noch vor der Gründung eines neuen deutschen Staates wurde am 11. Juni 1949 in der amerikanischen Besatzungszone in München der "Verband für das Deutsche Hundewesen" (VDH) gegründet.

* am 1.5.1950 wurde Herr Mueller als Schriftleiter gewählt
* im März 1952 war Franz Bazille 1. Ehrenpräsident des VDH bis zu seinem Tode am 12. Oktober 1952

Wenn man der VDH - eigenen Aussage Glauben schenken mag, dass der VDH (ehemals "Deutsche Kartell für Hundewesen" (DKH)) bereits im Jahre 1906 gegründet wurde, dann muss man sich auch zwangsläufig die Frage stellen:

"Ist der VDH auch Rechtsnachfolger des "Reichsverbandes für Hundewesen" (RH), und somit auf dem Gebiet der Hundezucht mitverantwortlich für das dunkelste Zeitalter der deutschen Geschichte?"

Abschließend sei nur noch angemerkt, dass wir auf Grund der Geschichte stolz sind, als Dissidenz bezeichnet zu werden!

Möge sich jeder sein eigenes Urteil bilden...

Monopolstellung des VDH

INFO Bundeskartellamt
Hier: Monopolstellung des VDH. Viele fragen sich bei dieser Überschrift, was hat denn das Bundeskartellamt mit dem VDH zu tun?

Weil es um‘s Geldverdienen geht, und weil der VDH ein Wirtschaftsunternehmen und leider kein gemeinnütziger Idealverein ist, wie auch seine Untergliederungen, die Hundevereine!

Und nun zum Rundschreiben des VDH v. 28.10.2002, welches Sie natürlich in der Clubzeitschrift nicht zu sehen bekommen, derartige Schreiben bleiben uns stehts verborgen, wenn nicht doch einige Mutige derartiges veröffentlichen, sie lagern ansonsten im Schreibtisch des Präsidenten, wie viele andere Rundschreiben zuvor auch.

Schreiben des VDH an die Vorsitzenden der Mitgliedsvereine vom 28. Oktober 2002:

„Bundeskartellamt – hier: Monopolstellung des VDH

Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund einiger Beschwerden, die an das Bundeskartellamt bzgl. der Monopolstellung des VDH und seiner Mitgliedsvereine herangetragen wurde, wurde der VDH zu einem Termin im Bundeskartellamt in Bonn geladen.
Folgende wettbewerbsrechtliche Vorwürfe wurden erhoben:

1. Hunde ohne VDH/FCI–anerkannten Ahnentafeln dürfen in den VDH-Mitgliedsvereinen nicht zur Zucht eingesetzt werden, sowie Hunde mit VDH/FCI-anerkannten Ahnentafeln vom VDH-Mitgliedern dürfen nicht außerhalb des VDH zur Zucht eingesetzt werden.
2. Der VDH lässt keine Hunde ohne VDH/FCI–anerkannten Ahnentafel zu seinen Zuchtschauen zu.
3. Der VDH verbietet den Mitgliedern seiner Mitgliedsvereinen auf Zuchtschauen außerhalb des VDH/FIC-Bereiches auszustellen.
4. Einige VDH-Mitgliedsvereine lassen keine Registrierungen von Hunden ohne VDH/FCI-anerkannten Ahnentafeln zu.

Durch ausführliche Darstellung der Satzungsziele des VDH, insbesondere des Satzungsziels „rassenreine, gesunde Hunde“ zu züchten, konnten die tierschutzrechtlichen Auswirkungen der Forderung zu Punkt 1 deutlich gemacht werden. Nach ausführlichen Diskussionen der Sachlage zu Punkt 2. - 4. erklärte sich der VDH abschließend bereit, seine Mitgliedsvereine auf folgenden, bereits in § 8 Abs. 1.4 der VDH-Zuchtordnung geregelten Sachverhalt hinzuweisen:

Die VDH-Vereine sind verpflichtet, neben dem Zuchtbuch als Anlage ein Register (Livre dáttend) zu führen. Des Weiteren sind die VDH-Vereine aufgrund der Monopolstellung des VDH verpflichtet, Registrierungen für Hunde ohne FCI-anerkannte Abstammungsnachweise oder solche mit nicht anerkennungsfähigen Abstammungsnachweise durchzuführen und diese Hunde, sofern sie dem Rassestandard phänotypisch entsprechen, in das Register zu übernehmen. Hiervon werden die weiteren Bestimmungen zur Zuchtzulassung nicht berührt.

Aufgrund der vorstehend ausgeführten Problematik hat der VDH-Vorstand auf seiner Sitzung am 30./31.08.2002 folgenden wettbewerbsrechtlichen Forderung des Kartellamtes zugestimmt:

Unabhängig von einer Mitgliedschaft des Eigentümers in einem nicht VDH-anerkannten Verein, sind Hunde mit VDH/FCI-anerkannten Ahnentafeln oder Registrierbescheinigungen generell zu den VDH- Zuchtschauen zugelassen, sofern keine andere Hinderungsgründe (z.B. nachgewiesener Verstoß gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen, kommerzieller Hundehandel o. ä. gegen den Eigentümer vorliegen). Ein Ausstellen von Hunden durch Mitglieder der VDH-Vereine auf Zuchtschauen außerhalb des VDH/FCI- Bereichs ist nicht als Förderung des kommerziellen Hundehandels zu werten und somit nicht satzungsschädlich und zu gestatten. Für Rückfragen stehen wir jederzeit zur Verfügung. Nähere Erläuterungen erfolgen anlässlich der Tagung der Zuchtverantwortlichen am 2./3.11.2002. Dort haben Sie auch die Möglichkeit Fragen an die VDH-Verantwortlichen zu stellen.

Mit freundlichen Grüßen
(B. Meyer)
Hauptgeschäftsführer
Kopie: Bundeskartellamt Bonn

Zunächst mal hat der VDH unter dem Druck des Bundeskartellamts und der Androhung eines kartellrechtlichen Verfahrens ganz deutlich erklärt, dass es sich bei der Registrierung von Nicht-VDH-Hunden nicht um eine "Kann" - sondern um eine zwingende "Muss"-Bestimmung handelt. Auch wenn dies von den einzelnen Vereinen bisher als "Kann"-Bestimmung interpretiert und eigenmächtig gehandhabt wurde - genau das ist ein Kartellrechtsverstoß, wie Fischer jetzt ausführt, der sowohl dem einzelnen Verein als auch dem VDH insgesamt böse Tornados verursachen kann.

Desweiteren weist Fischer unmissverständlich darauf hin, dass diese "Muss"-Bestimmung diskriminierungsfrei und ohne eigenen Ermessens- oder Handlungssspielraum der einzelnen Vereine ausgeführt werden muss.

Jetzt ist es hilfreich, wenn man sich ein bisschen mit dem Wettbewerbsrecht auskennt. Und mit dem EU-Recht. Man lese dort einmal ganz aufmerksam:

§ 19, Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung.
Die Missbrauchsaufsicht obliegt dem Bundeskartellamt, weswegen es bzgl. des VDH eingeschaltet und tätig geworden ist.

Nehmen wir zum besseren Verständnis das Beispiel von Dieter Dissident vom Dissidentenverein, der seinen Hund "Dumbo Durchlaucht von der Dissidentenburg" eintragen und ausstellen lassen will. Er wendet sich an den für seine Rasse zuständigen VDH-Verein. Dieser muss den Hund diskriminierungsfrei eintragen. Was ist jetzt diskriminierungsfrei?

1. Die Eintragung erfolgt in gleicher Form wie für die VDH-Hunde. Mit einem Schmierpapier ("Dumbo", WT 01.05.2002, Chip-Nr. 4711, Registrierungsnummer 0815) ist es nicht getan. Sondern die Papiere müssen die gleichen Daten erfassen wie bei den VDH-Hunden, z.B. die Ahnentafel. Die Papiere von "Dumbo Durchlaucht von der Dissidentenburg" müssen hinterher genauso aussehen wie die von "Vicki Vulgaris vom Verbandshügel", möglich wäre noch ein Stempelchen ("Dieser Hund gehört nicht dem VDH an"), wahrscheinlicher ist aber, dass dieser Verzweiflungsschrei im Kleingedruckten der Papiere untergehen wird.

2. Die Eintragung erfolgt zum gleichen Preis wie für die VDH-Hunde. "Strafgebühren" für die Dissidenz, die höher sind als bei den VDH-Mitglieder, sind Preisdiskriminierung und damit eine unzulässige Wettbewerbbeschränkung bei Monopolisten.

3. Die Eintragung erfolgt nach den gleichen Voraussetzungen wie bei VDH-Hunden. Zitat: "In das Register sind Hunde einzutragen, deren Abstammung in drei anerkannten Zuchtbuch-Generationen nicht lückenlos nachweisbar ist, oder solche mit nicht anerkannten Ahnentafeln, deren Erscheinungsbild und Wesen nach vorhergehender Überprüfung durch mindestens einen Zuchtrichter aber den festgesetzten Merkmalen der Rasse entsprechen." Da steht nirgendwo, dass es sich dabei um einen VDH-Richter handeln muss. Es reicht ein FCI-Richter. Nach deutschem Recht reicht vermutlich auch ein gerichtlicher Sachverständiger oder Amtstierarzt, gerade zur Zeit haben wir ja Unmengen von Leuten, die damit beschäftigt sind, Hunde auf ihre Rasse hin zu begutachten.

Es werden sich jetzt viele auf den für Dieter Dissidenz beschreibenen Weg machen. Und sollten diese "Dissidenten" auf Hindernisse in Form von Diskriminierungen stoßen, dann wird es zu Anzeigen beim Bundeskartellamt und zu Gerichtsverfahren kommen. Den Kopf in den Sand stecken, Briefe in der Schublade verschliessen oder Beschwichtigen hilft gegen Dieter Dissidenz nichts. Das Recht ist auf seiner Seite, er wird sich über kurz oder lang durchsetzen. Warum also werden Briefe verschwiegen, warum wird beschwichtigt? Um die zahlenden Mitglieder ruhig zu stellen. Ich habe viele Züchter gefragt, warum sie denn eigentlich überhaupt Mitglied im VDH sind, wenn sie so unzufrieden sind? Antwort: "Nur, damit ich für meine Hunde Papiere kriege." In absehbarer Zeit kriegt man Papiere auch so. Wenn die Mitglieder das erfahren, fangen sie automatisch an, sich Kosten-Nutzen-Fragen zu stellen: Was hat der VDH für mich geleistet? Was leistet mein Rassehundezuchtverein? Was leistet der Vorstand meines Rassehundezuchtvereines? Was leistet der erste Vorsitzende meines Rassehundezuchtvereines? Wozu brauch ich die eigentlich alle? Hab ich das nötig?

Gleichzeitig entsteht eine weitere Entwicklung: Sogenannte Dissidenzvereine organisieren sich über die Briard-Freunde, um direkt Mitgliedsvereine des FCI zu werden, entkoppelt von einer VDH-Mitgliedschaft. Wie das in anderen europäischen Ländern auch möglich ist. Gemessen an deutschem Wettbewerbsrecht und EU-Recht kann das langfristig (schätzungsweise nächstes Jahr) nur wie folgt ausgehen:

1. Entweder können Rassehundezuchtvereine demnächst direkt FCI-Mitglied werden. (aufgrund von EU-Recht). Dann ist der VDH entmachtet und bedeutungslos geworden.

2. Oder der VDH muss seine Aufnahmeregelungen ändern und seine Gebühren senken, z.B. zukünftig basierend auf der Mitgliederzahl des aufzunehmenden Vereines. (Wettbewerbsrecht, Diskriminierungsverbot). Dann ist der VDH entmachtet und bedeutungslos geworden.

Wenn wir jetzt das prognostizierte Szenario im Detail betrachten, sind folgende Beispiele höchstwahrscheinlich:

Dieter Dissident züchtet fröhlich mit fast gleichen Papieren und registrierten Hunden in seinem Zwinger "von der Dissidentenburg". Die Welpenkäufer rahmen sich die Papiere und hängen sie an die Wand.

Arno Aussteller hat zwei Hunde gleicher Rasse. Der erste stammt von einem Feld-Wald- und Wiesen-Zufallszüchter, der zweite von einem VDH-Züchter. Er lässt beide Hunde registrieren, und tritt bei der Bundessiegerzuchtschau an. Dort trifft er auf einen kompetenten und integren Richter (vermutlich aus dem Ausland eingeflogen). "Zerberus vom puren Zufall" wird Bundessieger und bekommt jede Menge Presse. Natürlich nur, wenn "Dumbo Durchlaucht von der Dissidentenburg" nicht Bundessieger wird. (Arno Aussteller gibt es wirklich, der bisher papierlose Golden Retriever ist jetzt 10 Jahre alt und topfit. Der VDH-Retriever musste schon als junger Hund eine neue Hüfte eingesetzt bekommen, und wird gerade, mit 3 Jahren, an beiden Augen wegen Ektropium operiert.)

Und dann gibt es noch Willi Witzbold und Stefanie Scherzkeks. Willi hat im Jahr 2000 einen männlichen Pitbullmixwelpen in Berlin in einer Mülltonne gefunden. Stefanie fand im Jahr 2000 einen weiblichen Pitbullmixwelpen in einer Mülltonne in Hamburg. Über einen Internetchat haben die beiden sich 2002 kennen gelernt. Dann haben sie ihre Hunde vermessen, und festgestellt, dass diese auf‘s Haar dem FCI-Standard für American Staffordshire Terrier entsprechen. 2003 lassen Willi und Stefanie ihre Hunde registrieren, und für 2004 ist der erste Wurf American Staffordshire Terrier (mit Papieren) des neuen Zwingers "from the Garbage Can" geplant. In einem Verein sind beide nicht Mitglied geworden, weder Dissidenz noch VDH, denn sie mögen keine Vereine.

Nicht zu vergessen: Die 7 Hundehalter Meier, Müller, Schulze, Schmidt, Hinz, Hunz und Kunz, die alle Hunde derselben Rasse haben. Nach ihren nachmittäglichen gemeinsamen Spaziergängen erarbeiten sie eine Satzung und eine Zuchtordnung, und gründen einen Rassehundezuchtverein. Fortan züchten sie mit ihren FCI / VDH-Hunden, die alle eingetragen werden müssen. Wie war das noch? "Der VDH, wie wir ihn kennen, ist möglicherweise tot. Ebenso ist damit die Rassehundezucht, wie wir sie in Deutschland bisher kannten, ebenfalls tot."

Tja. Quod errat demonstrandum. Die einzige Überlebenschance besteht im freien Markt und gesunden (Ausstellungs-) Wettbewerb nur noch darin, wenn das Siegel "VDH" oder "VDH-Verein" dem Welpenkäufer tatsächlich garantieren würde, dass die verkauften Hunde gut und gesünder sind als bei der Konkurrenz. Zum Beispiel aufgrund entsprechender Zuchtauflagen, Zuchtprogramme, Zuchtkontrollen usw.

Ob die VDH-Vereine auf diese Nagelprobe vorbereitet sind? Ob sie ihr überhaupt gewachsen sind?"

Quelle: https://www.vrz-dhs-ost.de/hundezucht/dissidenz-oder-vdh/